Stand: 24.09.2026, 12:53 Uhr

Viele Arbeitnehmer in Deutschland lassen jedes Jahr bares Geld liegen, ohne es zu wissen. Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind eine staatlich geförderte Sparform, bei der der Arbeitgeber monatlich bis zu 40 Euro zusätzlich zum Gehalt einzahlt – vorausgesetzt, der Mitarbeiter schließt einen entsprechenden Sparvertrag ab. Doch wer nicht aktiv nachfragt, geht in vielen Betrieben leer aus. Das verschenkte Potenzial summiert sich auf 480 Euro pro Jahr, über die typische siebenjährige Laufzeit eines VL-Vertrags auf knapp 2.900 Euro – allein aus dem Arbeitgeberanteil, ohne eigenen Cent.

Warum ist das wichtig?

Die Meldung ist relevant, weil VL eine der wenigen echten Gratis-Komponenten im Gehaltsgefüge sind. Millionen Arbeitnehmer nutzen sie nicht oder parken das Geld in renditeschwachen Anlageformen wie Bausparverträgen, die kaum Zinsen abwerfen. Dabei ließe sich mit einem breit gestreuten ETF-Sparplan über die Laufzeit ein deutlicher Renditevorsprung erzielen. Wer die 40 Euro monatlich in einen weltweit gestreuten Aktien-ETF investiert, kann bei einer angenommenen Rendite von 6 Prozent pro Jahr nach Kosten nach sieben Jahren rund 3.700 Euro erwarten – im Vergleich zu etwa 2.900 Euro bei einem Bausparvertrag mit 0,5 Prozent Verzinsung. Der Unterschied von rund 800 Euro zeigt, wie sehr die Wahl der Anlageform das Ergebnis beeinflusst.

Für wen ist die Meldung relevant?

  • Angestellte mit Tarif- oder Arbeitsvertrag: Jeder, der Anspruch auf VL hat, sollte prüfen, ob der Arbeitgeber zahlt und ob der Vertrag optimal ist.
  • Gering- und Normalverdiener: Wer ein zu versteuerndes Einkommen unter 40.000 Euro (Alleinstehende) bzw. 80.000 Euro (Paare) hat, erhält zusätzlich die staatliche Arbeitnehmersparzulage – bis zu 80 Euro jährlich bei einem Fonds- oder ETF-Sparplan.
  • Anleger mit langfristigem Horizont: VL-Verträge laufen sieben Jahre, was für Aktien-ETFs historisch eine ausreichende Zeitspanne ist, um Kursschwankungen auszugleichen und von der langfristigen Marktentwicklung zu profitieren.
  • Mitarbeiter im öffentlichen Dienst oder in Branchen mit niedrigen VL-Sätzen: Auch wenn der Arbeitgeber nur wenige Euro zahlt, lohnt sich das Auffüllen aus dem Bruttogehalt, um die volle staatliche Förderung zu sichern.

Einordnung und Tipps

Die größten Fehler sind: Nicht nachfragen und das Geld in einem schlecht verzinsten Vertrag versauern lassen. Ein kurzer Blick in den Arbeits- oder Tarifvertrag oder eine E-Mail an die Personalabteilung klärt, ob und in welcher Höhe VL gezahlt werden. Wer bereits einen alten Bausparvertrag hat, muss ihn nicht kündigen, sondern kann ihn ruhend stellen und die neuen Beiträge in einen VL-fähigen ETF-Sparplan umleiten. Digitale Vermögensverwalter wie Oskar bieten automatisierte Lösungen, die das Depot verwalten und jährlich rebalancen – für Anleger, die sich nicht selbst kümmern wollen. Wichtig: Aktien-ETFs schwanken, und in schwachen Börsenphasen kann das Depot zwischenzeitlich im Minus stehen. Über die siebenjährige Laufzeit ist das die Kehrseite der höheren Renditechance. Steuerlich fallen bei Auszahlung Abgeltungssteuer an, der jährliche Sparer-Pauschbetrag (1.000 Euro für Alleinstehende, 2.000 Euro für Paare) mildert die Belastung aber ab. Unterm Strich bleibt: VL sind ein einfacher Weg, mit wenig Aufwand ein kleines Vermögen aufzubauen – fast nebenbei und ohne nennenswerten eigenen Einsatz.

Auf Basis öffentlich verfügbarer Marktinformationen redaktionell neu eingeordnet. Keine Anlageberatung.