Stand: 23.09.2026, 06:07 Uhr
Die Erbschaftsteuer in Deutschland hat 2024 einen neuen Rekordwert erreicht: Rund 21,4 Milliarden Euro setzten die Finanzämter fest – ein Plus von knapp 61 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Grund sind vor allem sehr große Vermögensübertragungen ab 20 Millionen Euro, bei denen Unternehmensanteile und Betriebsvermögen eine zentrale Rolle spielen. Doch die meisten Erbschaften und Schenkungen bleiben unter den Freibeträgen. Für alle, die dennoch Steuern zahlen müssen, gibt es wichtige Abzugsmöglichkeiten – insbesondere die Erbfallkostenpauschale, die der Bundesfinanzhof (BFH) nun in einem aktuellen Urteil gestärkt hat.
Warum ist das wichtig?
Die Erbfallkostenpauschale ist ein zentrales Instrument, um die Steuerlast bei einer Erbschaft zu senken. Sie beträgt seit 2025 nicht mehr 10.300 Euro, sondern 15.000 Euro. Der BFH hat nun klargestellt, dass nicht nur Erben, sondern auch Vermächtnisnehmer diese Pauschale in Anspruch nehmen können. Das ist besonders relevant, weil viele Erblasser in ihrem Testament nicht nur einen Haupterben, sondern auch Vermächtnisse an Dritte – etwa an Freunde, entfernte Verwandte oder wohltätige Organisationen – vergeben. Bislang war umstritten, ob Vermächtnisnehmer ebenfalls von der Pauschale profitieren können. Das Urteil schafft hier Klarheit und eröffnet neue Gestaltungsspielräume für die Nachlassplanung.
Darüber hinaus weisen Steuerexperten auf einen weiteren, oft übersehenen Freibetrag hin: den sogenannten Versorgungsfreibetrag. Dieser steht Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern sowie Kindern zu, die vom Erblasser unterhalten wurden. Der Freibetrag kann je nach Verwandtschaftsgrad und Alter des Erben bis zu 256.000 Euro betragen. Viele Erben vergessen, diesen Betrag in ihrer Steuererklärung geltend zu machen, obwohl er die Steuerlast deutlich reduzieren kann.
Für wen ist die Meldung relevant?
- Erben und Vermächtnisnehmer: Wer ein Erbe oder ein Vermächtnis antritt, sollte die Erbfallkostenpauschale und den Versorgungsfreibetrag unbedingt prüfen. Das BFH-Urteil stärkt die Position von Vermächtnisnehmern, die bislang oft leer ausgingen.
- Steuerberater und Nachlassplaner: Fachleute können ihre Mandanten nun gezielt auf die erweiterten Abzugsmöglichkeiten hinweisen und die Nachlassplanung entsprechend optimieren.
- Anleger mit größerem Vermögen: Wer Vermögen aufbauen oder weitergeben möchte, sollte die steuerlichen Rahmenbedingungen im Blick behalten. Eine frühzeitige Nachfolgeplanung kann helfen, Steuern zu sparen und den Vermögensübergang reibungslos zu gestalten.
- Alle Steuerpflichtigen mit Erwartung einer Erbschaft: Auch wenn die meisten Erbschaften unter den Freibeträgen bleiben, lohnt es sich, die Abzugsmöglichkeiten zu kennen. Denn bei größeren Vermögen oder mehreren Erben können schnell Steuern anfallen.
Für Anleger ist die Meldung auch im aktuellen Marktkontext relevant: Steigende Erbschaftsteuereinnahmen zeigen, dass der Staat verstärkt auf diese Einnahmequelle setzt. Gleichzeitig steigen die Freibeträge und Abzugsmöglichkeiten – wer sie kennt, kann seine Steuerlast senken. Die Nachfrage nach professioneller Nachlassplanung dürfte daher weiter zunehmen.
Auf Basis öffentlich verfügbarer Marktinformationen redaktionell neu eingeordnet. Keine Anlageberatung.