Stand: 25.09.2026, 04:44 Uhr

Viele Arbeitnehmer in Deutschland verschenken jedes Jahr eine dreistellige Summe – und das völlig freiwillig. Der Grund: Unwissenheit oder die Annahme, der bürokratische Aufwand sei zu hoch. Die Rede ist von Vermögenswirksamen Leistungen (VL). Dabei handelt es sich um eine der einfachsten Möglichkeiten, ohne Verzicht auf das eigene Nettoeinkommen ein privates Polster aufzubauen.

Warum ist das wichtig?

Laut Schätzungen nutzt nur etwa jeder zweite Beschäftigte seinen Anspruch auf VL. Dabei überweist der Arbeitgeber monatlich bis zu 40 Euro (480 Euro pro Jahr) auf ein spezielles Konto – vorausgesetzt, das Geld fließt in eine qualifizierte Anlageform. Wer diesen Zuschuss ignoriert, verschenkt über ein Arbeitsleben hinweg einen mittleren fünfstelligen Betrag. Besonders ärgerlich: Der Betrag wird zusätzlich zum Gehalt gezahlt und schmälert das Nettoeinkommen nur minimal, da die Steuer- und Sozialabgaben auf den Arbeitgeberzuschuss automatisch über die Lohnabrechnung abgeführt werden.

Für wen ist das interessant?

  • Alle Arbeitnehmer mit Anspruch auf VL – insbesondere diejenigen, die bisher keinen Vertrag abgeschlossen haben.
  • Auszubildende und Berufseinsteiger, die erstmals ein eigenes Gehalt beziehen und risikoarm in die Aktienwelt einsteigen können.
  • Beamte, Richter und Soldaten – auch sie haben in der Regel Anspruch auf VL, oft mit fest vorgegebenen Beträgen.
  • Familien, die langfristig Vermögen aufbauen und die VL-Erträge nach Ablauf der Sperrfrist gezielt für die Zukunft der Kinder einsetzen möchten.

Einordnung für den Leser

Früher waren VL oft an Bausparverträge oder Banksparpläne gekoppelt, die in Niedrigzinsphasen kaum Rendite abwarfen. Heute bieten ETF-basierte Anlagen eine echte Alternative: Weltweit gestreute Aktien-ETFs erzielten historisch eine durchschnittliche Rendite von rund 7 Prozent pro Jahr. Wer den vollen Arbeitgeberzuschuss von 40 Euro monatlich über 40 Jahre in ein solches Portfolio investiert, kommt auf ein Endkapital von rund 103.000 Euro – ohne einen einzigen Euro aus eigener Tasche. Zusätzlich gibt es für Geringverdiener die Arbeitnehmersparzulage: Bis zu 80 Euro pro Jahr vom Staat (20 Prozent auf maximal 400 Euro Einzahlung), wenn das zu versteuernde Einkommen unter 40.000 Euro (Single) bzw. 80.000 Euro (Verheiratete) liegt.

Die Umsetzung scheiterte früher oft an hohen Depotgebühren, komplizierten Formularen und der Notwendigkeit, ein spezielles VL-Depot zu eröffnen. Moderne digitale Anbieter wie OSKAR2 haben diese Hürden abgebaut: Sie generieren automatisch eine Arbeitgeberbescheinigung, übernehmen die professionelle Portfolio-Zusammenstellung und das automatische Rebalancing. Die Daten werden elektronisch an das Finanzamt übermittelt – der manuelle Aufwand reduziert sich auf nahezu Null.

Fazit: Vermögenswirksame Leistungen sind kein Relikt aus der Vergangenheit, sondern bei richtiger Umsetzung ein Turbo für den langfristigen Vermögensaufbau. Wer die 40 Euro monatlich ignoriert, verzichtet auf einen mittleren fünfstelligen Betrag – allein durch die Beitragszahlungen des Chefs und die Kraft des Marktes.

Auf Basis öffentlich verfügbarer Marktinformationen redaktionell neu eingeordnet. Keine Anlageberatung.