Stand: 25.09.2026, 09:41 Uhr

Der Bundesrat hat am Freitag ein Gesetz verabschiedet, das den Bezug von Kindergeld deutlich vereinfachen soll. Künftig müssen Eltern in vielen Fällen keinen gesonderten Antrag mehr stellen – die Familienkasse soll die Leistung automatisch auszahlen. Das Gesetz war bereits im Juli vom Bundestag beschlossen worden und tritt nun in Kraft. Die Umstellung auf das neue Verfahren soll im Jahr 2027 beginnen.

Warum ist das wichtig?

Bislang ist das Kindergeld eine reine Antragsleistung: Ohne aktives Zutun der Eltern fließt kein Geld. Das führt immer wieder zu Verzögerungen, vergessenen Anträgen oder unnötigem Bürokratieaufwand – gerade in der ohnehin stressigen Zeit nach der Geburt eines Kindes. Mit dem neuen Verfahren will der Gesetzgeber Familien entlasten und die Verwaltung effizienter machen. Die Familienkasse soll künftig von sich aus prüfen, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, und das Kindergeld dann ohne gesonderten Antrag überweisen.

Voraussetzung dafür ist, dass dem Amt alle notwendigen Daten vorliegen. Dazu zählen insbesondere die steuerliche Identifikationsnummer des Kindes sowie die Kontoverbindung der Eltern. Bestehen Zweifel am Anspruch oder fehlen Angaben, bleibt es beim alten Verfahren mit Antragspflicht.

Für wen ist das interessant?

  • Eltern mit Neugeborenen: Sie müssen sich ab 2027 in vielen Fällen nicht mehr selbst um den Kindergeldantrag kümmern – das spart Zeit und vermeidet Fehler.
  • Familien mit mehreren Kindern: Der Automatismus greift zuerst für Haushalte, die bereits für ein älteres Kind Kindergeld beziehen. Die Zahlung erfolgt dann an die Person, die schon bisher das Kindergeld erhält.
  • Berufstätige Eltern im Inland: Beim ersten Kind wird die automatische Auszahlung nur gewährt, wenn mindestens ein Elternteil mit dem Kind in Deutschland lebt und hier arbeitet. So soll verhindert werden, dass Deutschland zahlt, obwohl ein anderer EU-Staat zuständig wäre.

Einordnung für den Leser

Das Gesetz ist ein echter Fortschritt für Familien, denn es reduziert bürokratische Hürden spürbar. Allerdings gilt der Automatismus nicht für alle: Wer keine gültige Bankverbindung hinterlegt hat oder bei dem die Datenlage unklar ist, muss weiterhin selbst aktiv werden. Auch für Eltern, deren erstes Kind im Ausland lebt oder die nicht in Deutschland arbeiten, bleibt der Antrag nötig. Die zweistufige Einführung ab 2027 gibt der Familienkasse Zeit, die technischen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen. Für Anleger und Sparer hat die Neuregelung keine direkten Auswirkungen, sie zeigt aber, dass der Staat die Familienförderung weiter optimiert – ein positives Signal für die Inlandsnachfrage.

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